Ambulanter Pflegedienst

Unsere Mitarbeiter sind in der Grund- und Behandlungspflege sowie bei prophylaktischen Maßnahmen an Pflege- und Expertenstandards gebunden, um eine kontinuierliche, transparente Pflege zu leisten.



Wir vom ambulanten Pflegedienst Reiners garantieren durch unser kompetentes und qualifiziertes Personal eine fachgerechte Pflege und Betreuung. Jeder Patient erhält seine eigene Dokumentationsmappe, in der - neben den zu erbringenden Leistungen der Grund- und Behandlungspflege - auch das Befinden und der Allgemeinzustand dokumentiert wird. 

 

Die Behandlungspflege dient der Sicherung der ärztlichen Behandlung und wird durch den behandelnden Arzt schriftlich verordnet. Wir vom ambulanten Pflegedienst reichen diese bei der zuständigen Krankenkasse ein, welche die Leistungen prüft und nach Genehmigung die Kosten übernimmt.

Leistungen


Pflegerische Grundleistungen nach SGB XI 

  • Kleine und große Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Maniküre, Mund- / Zahnpflege, Hautpflege, Haarpflege) 
  • Hilfe beim An- und Auskleiden        
  • Mobilisation und Lagerung 
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichen von Sondenkost (PEG) 
  • Krankenbeobachtung / Prophylaxe 
  • Verhinderungspflege 

 

Behandlungspflege nach SGB V 

  • Medikamentengabe und richten
  • Wundversorgung und -beobachtung
  • Versorgen und spülen von Wunddrainagen
  • Verbandwechsel und -anlegung, Wickel, Umschläge, Einreibungen
  • Dekubitusversorgung und -behandlung
  • Katheterpflege und -wechsel, Blasenspülungen, Einläufe
  • Stoma- und Inkontinenzversorgung
  • Sondenernährung
  • Injektionen (s.c. und i.m.), Infusionstherapie
  • Vitalwertkontrollen (Blutdruck, Puls, Blutzucker, Temperatur)
  • Kompressionstherapie
  • Versorgung der Atemwege
  • Inhalation
  • Pflege des zentralen Venenkatheters (z. B. Portpflege)
  • Tracheostomapflege

 

Moderne Wundversorgung

  • ICW-zertifizierte Wundexperten

 

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkaufen
  • Wechseln / waschen der Wäsche und Kleidung
  • Bügeln
  • Reinigung der Wohnung
  • Vor- und zubereiten von warmen Mahlzeiten

 

Sonstige Leistungen

  • Durchführung von Pflegeeinsätzen (§ 37, Abs. 3, SGB XI)
  • Hilfestellung bei Beschaffung von Pflegehilfsmitteln (Gehhilfen, Pflegebetten etc.), Rezepten und Medikamenten, Vermittlung von ambulanten Mahlzeitendiensten, Fußpflege und Friseur, Ergotherapie, Krankengymnastik, Logopädie, Hausnotrufsystemen und Mietwagenfahrten (Taxi) sowie Krankentransporten, schriftlichen Angelegenheiten wie Ein- oder Höherstufungen, Einsprüchen, pflegerelevanten Antragsstellungen

 

Ausgebildete Pflegeberater nach § 45 SGB XI

  • Durchführung von individuellen Schulungen, Beratungen und Pflegekursen