Familienentlastender Dienst (FED)

Organisation

 

Eingegliedert ist der „Familienentlastender Dienst“ bei Reiners - Ihr ambulanter Pflegedienst GbR.

 

Alle Mitarbeiter, die für den „Familienentlastender Dienst“ tätig sind, sind hauptamtliche Mitarbeiter, keine ehrenamtlichen Mitarbeiter. Für eventuelle Fahrten steht ein eigenes Fahrzeug zur Verfügung (wird per Kilometervergütung abgerechnet).

 

 

Rechtsgrundlage / Finanzierung

 

FED im Rahmen der Sozialhilfe:  Dienstleistungen zur familiären Entlastung und Unterstützung basieren auf dem § 13 Abs. 1 SGB XII, in dem der ambulanten Hilfe Vorrang vor stationärer Hilfe eingeräumt wird. Die durch den FED erbrachten Leistungen basieren auf der Beschreibung von Maßnahmen, wie sie in den §§ 53/54 SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX ausgeführt sind. Als ergänzendes Anbot werden ambulante Entlastungen in der Pflege gemäß §§ 61 ff. SGB XII durch den FED erbracht.

 

FED im Rahmen der Pflegeversicherung:  Wenn Ihr Kind in einen Pflegegrad eingestuft wurde, erhalten Sie Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung, z. B. für die Häusliche Pflege (§ 39 SGB XI) oder Sie können - unter bestimmten Voraussetzungen - auch mit oder ohne Pflegegrad zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45b SGB XI) in Anspruch nehmen.