Ambulante Wohnbetreuung

Die ambulante Wohnbetreuung ist ein individuelles Angebot, Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Einschränkung bzw. Behinderung zu helfen. Wir vom ambulanten Pflegedienst Reiners unterstützen die Betroffenen soweit wie möglich innerhalb ihres eigenen Umfeldes - damit sie noch lange ihr Zuhause mit all den vertrauten Dingen behalten können. 

 

Unser Ziel ist es die Betroffenen zu befähigen, die für sie wichtigen Dinge weitestgehend selbstständig regeln zu können. Worin unsere Arbeit im Einzelnen besteht, wird von Fall zu Fall von den Fähigkeiten und Bedürfnissen der Person bestimmt. Dabei nehmen wir immer Rücksicht auf die individuelle Lebensgeschichte unserer Klienten.

 

 

Eine vertrauensvolle Beziehung ist für uns die wichtigste Grundlage für eine gute Betreuungsarbeit. Unterstützt werden wir dabei durch qualifizierte Fachkräfte mit sozial- oder heilpädagogischer Ausbildung.

 

Unsere Ziele für die Betroffenen: 

  • Ein normales Leben in der eigenen Wohnung
  • Übernahme von Eigenverantwortung
  • Erlangen von mehr Lebensqualität und Selbstbestimmung
  • Entwicklung und Gestaltung von persönlichem Lebensstil bzw. Tagesrhythmus
  • Teilnahme am öffentlichen Leben 

 

Unsere Leistungen: 

  • Erstellen eines persönlich abgestimmten Hilfeangebotes und -plans
  • Wohnungssuche und Wohnungserhalt
  • Unterstützung bei Ämtergängen, Geldangelegenheiten sowie Schriftverkehr
  • Hilfe bei der täglichen Haushaltsführung 
  • Hilfe bei der Wohnungsgestaltung/ -einrichtung nach individuellen Vorstellungen
  • Kennenlernen des Wohnumfeldes (z. B. von Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten) 

 

Assistenz bei kommunikativen Dingen: 

  • Gestaltung sozialer Kontakte (zu Angehörigen, Nachbarn, Freunden etc.)
  • Suche und Erhalt von Arbeit und Beschäftigung, tagesstrukturierende Hilfen
  • Freizeit- und Erlebnisgestaltung, Ausflüge, gemeinschaftliche Veranstaltungen
  • Unterstützung bei persönlichen Problemen, Konflikten und Krisen
  • Arztkontakte und Organisation von Pflege 

 

Dauer und Umfang des Hilfeangebotes 

 

Die Betreuung ist stets bedarfsgerecht, der Umfang richtet sich nach den individuellen Notwendigkeiten und der Kostenbewilligung durch den Leistungsträger.